Förderung

Seit 2023 gemeinsam Projekte umsetzen

Förderung privater Maßnahmen

Private Eigentümer*innen können für Maßnahmen an historischen, ortsbildprägenden oder landwirtschaftlichen Gebäuden eine Förderung von bis zu 40 % der Nettokosten erhalten:

  • Sanierung der äußeren Gebäudehülle 
  • Freiflächengestaltung mit Pflasterung
  • Einfriedung und Pflanzmaßnahmen

In einem Flyer zur Informationen über die Förderkonditionen und den Verlauf der Antragstellung können Sie sich sowohl in ihren Bürgerbüros vor Ort als auch gleich hier auf der Seite informieren oder lesen Sie direkt in den ZILE 2023 Richtlinien nach.

Geplante Vorhaben müssen zum Antragsstichtag 30. September des jeweiligen Jahres beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie hier. Haben Sie Fragen oder Ideen zur Dorfentwicklung? Möchten Sie wissen, ob auch ihre Haupt- oder Nebengebäude förderfähig sind?

Benötigen Sie eine fachliche Beratung? Sprechen Sie uns an oder schicken sie uns eine Mail mit ihren Kontaktdaten, damit wir sie erreichen können!

Förderung von Kleinstvorhaben

Vereine und Gruppen, die durch bürgerschaftliches Engagement ihre Dörfer und Dorfgemeinschaften unterstützen wollen, können für kleine Projekte, die der Gemeinschaft dienen eine Förderung von bis zu 65 % der Nettokosten erhalten. „Klein“ bedeutet hierbei, dass eine Förderung nur max. 2.500 € betragen kann. In allen Dörfern wurden bereits Ideen entwickelt und die ersten Anträge sollen noch vor Weihnachten 2023 eingereicht werden. Bei Interesse können sich Vereine bei ihren Gemeinden melden, um detailliertere Informationen erhalten zu können.